Gut zu wissen!
Die IG Metall informiert, auf was beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu beachten ist
Wenn sich Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Situationen befinden, oder man einfach "schwierige" Mitarbeiter los werden will, werden Beschäftigten oftmals Aufhebungsverträge angeboten. Ziel ist es meist eine Kündigung und damit den Betriebsrat und das Kündigungsschutzgesetz zu umgehen.
Beschäftigte sollten daher grundsätzlich vorsichtig agieren, wenn ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Vor allem sich vorher genau zu informieren, was ein Aufhebungsvertrag bedeutet und welche Nachteile entstehen können.
Mitglieder der IG Metall sollten sich daher in jedem Fall vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages bei ihrer örtlichen IG Metall Geschäftsstelle kostenlos beraten lassen!
Letzte Änderung: 25.05.2021