Absage Kundgebung 1. Mai
Zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen
Auf Grund der aktuellen Infektionslage hat der DGB Kreisverband Heidenheim sich schweren Herzens entschieden, die traditionelle Maikundgebung auch in diesem Jahr abzusagen.
Die Corona-Pandemie bedeutet auch für die Arbeitswelt einen Ausnahmezustand: Viele Menschen können gar nicht arbeiten, weil Geschäfte oder Gastronomiebetriebe geschlossen sind. Andere halten unter Coronabedingungen die Fabriken am Laufen, arbeiten in entkoppelten Schichten unter Hygieneauflagen. Die Arbeit im Homeoffice ist in engen Verhältnissen oder mit kleinen Kindern eine große Belastung.
Grund genug am Internationalen Tag der Arbeit auf die Interessen der Beschäftigten aufmerksam zu machen. Das machen wir, auch wenn wir von einer Präsenzveranstaltung absehen müssen. Wir laden daher alle Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich zu den Online-Kundgebungen (siehe Links unten) ein. Es gibt Statements, Talkrunden, Livemusik und Slam-Poetry. Lasst uns also trotz Corona, den 1. Mai gemeinsam, solidarisch und in Freundschaft feiern.
Zur Bedeutung des 1. Mai
Zum 100. Jahrestag des Sturms auf die Bastille trafen sich am 14. Juli 1889 rund 400 Delegierte sozialistischer Parteien und Gewerkschaften aus zahlreichen Ländern zu einem internationalen Kongress in Paris. Dort wurde eine Resolution verfasst, in der es hieß:
"Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, dass gleichzeitig in allen Städten an einem bestimmten Tage die Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den Arbeitstag auf acht Stunden festzusetzen".
In Anbetracht der Tatsache, dass eben eine solche Kundgebung als Erste von dem amerikanischen Arbeiterbund für den 1. Mai 1890 beschlossen wurde, wird seither der 1. Mai als Tag der Arbeit gefeiert.
Letzte Änderung: 29.04.2021