Tarifergebnis

IG Metall Tarifbewegung: Zukunft sichern.

02.05.2021 Hier nochmals die wichtigsten Fakten

Entgelt stabilisiert!

  • Im Juni 2021 einmalig - 500 Euro netto / 300 Euro netto für Auszubildende
  • Neue Sonderzahlung -Trafobaustein- entspricht rund 2,3 % monatlich
  1. Im Februar 2022 einmalig 18,4 Prozent eines Monatsentgelt
  2. Ab Februar 2023 jährlich 27,6 Prozent eines Monatsentgelt

Weitere Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung geschaffen!

  • Um Kündigungen zu vermeiden, können die Betriebsparteien bei Beschäftigungsproblemen durch freiwillige Betriebsvereinbarung die Arbeitszeit einvernehmlich kürzen.
  • Zur Reduzierung des Entgeltausfalls kann die neue Sonderzahlung - der sogenannte Trafobaustein - als Teilausgleich herangezogen werden. Es gibt folgende Möglichkeiten:
  1. Alle Beschäftigten tragen solidarisch mit einem Teil ihres Trafobausteins dazu bei, die Arbeitszeitabsenkung von betroffenen Beschäftigten abzufedern.
  2. Jeder Beschäftigte finanziert mit seinem Trafobaustein seine eigene individuelle Arbeitszeitabsenkung

Tor zu Zukunftstarifverträgen aufgestoßen

  • Neben der bisherigen Vereinbarung (Pforzheim Abkommen) gibt es künftig im Tarifvertrag auch die Möglichkeit, Zukunftstarifverträge zu vereinbaren (Kornwestheimer Vereinbarung).
  • Diese sollen sich mit der Umsetzung zuvor beratener Zukunftsperspektiven im Betrieb beschäftigen. Dazu gehören die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, die Investitionsbedingungen, die Absicherung von Beschäftigung sowie die Qualifizierung der Belegschaften

Perspektiven für Azubis und Dual Studierende verbessert!

  • Es wurden weitreichende Verbesserung für Auszubildende und vor allem für Studierende der Dualen Hochschule im Südwesten erreicht.
  1. Es gibt einen neuen Manteltarif Ausbildung (MTV-A), der die früheren 3 Regelwerke vereint und modernisiert
  2. Für Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) gelten ab 1. April 2021 erstmals die IG Metall Tarifvertäge.

Arbeitgeberforderungen weitgehend abgewehrt!

  • Die Forderungen zur Einschränkungen der Alterssicherung, nach Verschlechterungen bei Schichtzuschlägen, und Sonderzahlungen nur noch ertragsabhängig zu zahlen, wurden abgewehrt.

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Letzte Änderung: 02.05.2021