Tipp Steuererklärung 2020

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05.02.2021 Da gibts vielleicht was vom Fiskus zurück?

Ob Werbungskosten oder Pendlerpauschale...

... in vielen Fällen lohnt eine Einkommensteuererklärung. Wir zeigen, was Steuerpflichtige wegen der Coronapandemie beachten sollten.

Die Steuererklärung für das Jahr 2020 wird für die gesetzlich verpflichteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner am 31. Juli 2021 fällig, wenn sie diese selbst erstellen.

Bis dahin muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein. Die verlängerte Frist bis Ende Februar 2022 gilt nur, wenn die Abgabe über einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erfolgt.

Wegen der Coronakrise hat der Gesetzgeber 2020 mit den Steuerhilfegesetzen steuerliche Erleichterungen beschlossen, so dass auch Beschäftigte die ­Möglichkeit haben, die veränderte Arbeitssituation während Corona bei der Steuererklärung für 2020 ­finanziell geltend zu machen.

Mehr Info siehe Links unten

Letzte Änderung: 07.02.2021