Informationen zu Kurzarbeit
Die Bundesregierung hat im Eilverfahren die Regelungen für die Kurzarbeit
verändert. Vor allem die Unternehmen und ihre Beschäftigten, die direkt oder
indirekt von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, sollen so eine wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Die Kurzarbeit entlastet die Unternehmen
schnell von Personalkosten, wenn Produktion oder Veranstaltungen vorübergehend
ausgesetzt werden müssen.
In der angehängten Broschüre informiert der DGB Betriebsräte und Beschäftigte über Einzelheiten zur Kurzarbeit.
Letzte Änderung: 18.03.2020