Aufreger: 40 Stunden-Arbeitsverträge

35-Stunden-Woche

11.03.2020 Immer mehr Arbeitgeber reduzieren Arbeitsverträge von 40 auf 35 Stunden. Dürfen die das?

Bei uns in der Geschäftsstelle häufen sich Anfragen von Mitgliedern, die teilweise seit Jahren, manche sogar von Arbeitsbeginn an in einem 40-Stunden-Arbeitsverhältnis in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie beschäftigt sind. In einigen Betrieben, darunter Voith oder Chr. Maier, werden bzw. sollen diese 40-Stunden-Arbeitsverträge von Arbeitgeberseite aus auf einen 35-Stunden-Arbeitsvertrag gekündigt werden. Sie beziehen sich dabei auf den Tarifvertrag.

Viele Betroffene werden von diesen Schreiben eiskalt erwischt und sind schockiert. Dürfen die das? Muss da nicht vorher der Betriebsrat zustimmen? fragen sie sich.

Klare Antwort: Ja, die dürfen das. Und zwar ohne vorherige Abstimmung mit dem Betriebsrat oder der IG Metall.

Die Regelarbeitszeit in tarifgebundenen M+E-Betrieben beträgt 35 Stunden. Für eine bestimmte Anzahl an Beschäftigten kann der Arbeitgeber 40-Stunden-Arbeitsverträge vereinbaren. Dies geschieht freiwillig, es besteht kein Anspruch darauf. Gleichzeitig besteht sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseitig die Möglichkeit, 40 Arbeitsstunden mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten auf 35 Arbeitsstunden zu reduzieren. Eine Zustimmung der anderen Vertragspartei braucht es nicht.

Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass sie auf freiwilliger Basis einen 40-Stunden-Arbeitsvertrag geschlossen haben, in einigen Fällen wurden sie bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nicht aufgeklärt bzw. im Glauben gelassen, es handele sich dabei um eine dauerhafte Vereinbarung. Wir verstehen die Sorgen von Betroffenen, wenn durch den Wegfall von fünf Arbeitsstunden finanzielle Einbußen und Engpässe entstehen.
Jedoch hat weder die IG Metall noch der Betriebsrat den betroffenen Beschäftigten Arbeitszeit und damit Entgelt weggenommen. Solange tarifvertragliche Regelungen eingehalten werden, sprechen wir uns nicht gegen Arbeitsverträge über 40 Stunden aus.

Wir haben unsere Betriebsräte gebeten, Aufklärungsarbeit zu leisten und wo nötig zu informieren bzw. Personalabteilungen für das Thema zu sensibilisieren.

Letzte Änderung: 11.03.2020