Krankenkassenbeiträge sinken

Gesundheitskosten gerecht verteilen

15.01.2020 So werden Betriebsrentner jetzt entlastet

Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, zahlen ab 2020 weniger. Die Krankenkassenbeiträge sinken deutlich, besonders für niedrigere Betriebsrenten. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag beschlossen.

Ab 1. Januar 2020 gilt ein Freibetrag von 159,25 Euro, der in den folgenden Jahren entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung ansteigt. Bis zur Höhe des Freibetrags muss kein Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Erst bei jedem Euro, der diesen Freibetrag übersteigt, ist der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig. Der Freibetrag gilt sowohl für Kassenbeiträge laufender Betriebsrentenzahlungen als auch für die auf zehn Jahre verteilten Kassenbeiträge auf Kapitalauszahlungen. Hier liegt die Freigrenze 2020 bei 19 110 Euro (120 x 159,25 Euro).

Da laut Bundesgesundheitsministerium 60 Prozent der Betriebsrenten unter 318 Euro im Monat liegen, zahlt diese Gruppe künftig - bezogen auf ihre gesamte Betriebsrente - maximal den halben Kassenbeitrag.

Höhere Betriebsrenten werden zumindest teilweise entlastet. Nur bei wenigen, sehr hohen Betriebsrenten beträgt die Entlastung weniger als ein Drittel des Beitrags, verglichen mit der aktuellen Regelung.

Bislang gab es statt eines Freibetrags lediglich eine Freigrenze von 155,75 Euro. Sobald die Freigrenze überschritten wurde, mussten Betriebsrentner auf ihre gesamte Betriebsrente den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Der Beitrag liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der im Schnitt bei 0,9 Prozent liegt (ab 2020 bei 1,1 Prozent).

Weil der volle Beitrag das Doppelte des Arbeitnehmeranteils ist, wird die Regelung als "Doppelverbeitragung" diskutiert.

Letzte Änderung: 15.01.2020