Recht/Geld für Minijobber
Viele Minijobber kennen ihre Rechte nicht. Viele denken, sie hätten als geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Urlaub oder Sonderzahlungen. Das stimmt aber nicht, denn auch für Minijobber gelten dieselben Rechte und Pflichte wie für "normale" Beschäftigte.
Ein Heidenheimer Minijobber hat sich nun über die IG Metall Heidenheim gewehrt. Über mehrere Jahre hat sein Arbeitgeber weder Urlaubs- noch Krankheitszeiten berücksichtigt, sondern lediglich tatsächlich geleistete Arbeitszeit vergütet.
Nun musste der Arbeitgeber fast 2000 Euro nachzahlen. Der Minijobber ist glücklich. Ab sofort gelten auch für ihn Entgeltzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, anteilige Sonderzahlungen und tarifliche Entgelterhöhungen.
Dir geht es ähnlich? Dann melde dich gerne, wir informieren dich über deine Rechte.
Letzte Änderung: 12.12.2019