EUGH-Urteil zur Arbeitszeit

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07.08.2019 Europäische Richter verlangen systematische Erfassung der Arbeitszeit

Am 14. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über eine Klage der Dienstleistungsgewerkschaft des spanischen Gewerkschaftsbundes CC.OO., die von der Deutschen Bank in Madrid die Einführung eines Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Angestellten fordert. Wie in Deutschland sind auch Arbeitgeber in Spanien bisher nur verpflichtet gewesen, die Überstunden zu erfassen.

Der Nationale Gerichtshof Spaniens leitete diese Frage nach Luxemburg weiter, wo sie zugunsten der Gewerkschaft entschieden wurde. Alle EU-Länder müssen nun Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, um die geleistete tägliche Arbeitszeit individuell zu erfassen. Ohne eine systematische Erfassung kann nach Meinung der Richter weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die der Überstunden verlässlich ermittelt werden. Nur so könne auch kontrolliert und durchgesetzt werden, dass Arbeitszeitregeln eingehalten und der Gesundheitsschutz gewährleistet ist. Es wäre sonst für Arbeitnehmer sehr schwierig oder gar unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen. In der deutschen Bundesregierung wird kontrovers diskutiert, ob und welche gesetzlichen Änderungen jetzt notwendig sind.

Quelle: EWC Academy- Informationen für europäische Betriebsräte; Newsletter vom 01.08.19

Letzte Änderung: 07.08.2019