Weihnachtsgeld 2018

IG Metall: Frohe Weihnachten

15.11.2018 Mit Tarif fallen die Geschenke üppiger aus

Mit dem Novemberentgelt kommt das Weihnachtsgeld. Allerdings können sich nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf das zusätzliche Entgeltplus freuen. Denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind unterschiedlich. Am besten sind Beschäftigte dran, für die Tarifverträge gelten. Von ihnen bekommen in diesem Jahr 77 Prozent Weihnachtsgeld, von denen ohne Tarifverträge nur 42 Prozent.

Zudem haben Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben durch den Tarifvertrag in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Dagegen zahlt der Arbeitgeber in Betrieben ohne Tarifvertrag das Weihnachtsgeld oft nur freiwillig, das er unter Umständen jederzeit wieder einstellen kann.

Wer bekommt wie viel?

Grundsätzlich steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Weihnachtsgeld zu, wenn es im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgeschrieben ist. Im letzteren Fall gehört die Firma einem Arbeitgeberverband an und muss sich an die vereinbarten Tarifverträge halten.

Besteht nur ein individueller Arbeitsvertrag, in dem ein Weihnachtsgeld in Aussicht gestellt wird, kann der Chef jährlich neu entscheiden, ob er Weihnachtsgeld zahlt.

Ausnahmen von der Regel

Selbst wenn all diese Kriterien zutreffen, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leer ausgehen oder weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen bekommen - etwa bei längerer Krankheit, Elternzeit oder Kündigung.

In der Metall- und Elektroindustrie haben auch Beschäftigte mit Langzeiterkrankung einen ungekürzten Anspruch auf tariflich abgesichertes Weihnachtsgeld. Das ist regional und in den einzelnen Branchen unterschiedlich.

Tarifliches Weihnachtsgeld

Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie erhalten 55 Prozent ihres durchschnittlichen Monatsentgelts. Auf das tarifliche Weihnachtsgeld haben in der Regel nur diejenigen Anspruch, die schon sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind. Auch die Höhe des Weihnachtsgelds ist oft an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt - der volle Anspruch besteht meist nach 36 Monaten.

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Weihnachtsgeld

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Letzte Änderung: 15.11.2018