Bildungszeitgesetz - LAG-Entscheidung

Bildungszeit Baden-Wuerttemberg: 5 Tage pro Jahr

09.08.2017 IG Metall Baden-Württemberg begrüßt Rechtsprechung zum Bildungszeitgesetz

Die IG Metall Baden-Württemberg begrüßt das aktuelle Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG), das den Anspruch von Beschäftigten auf politische Weiterbildung nach dem Bildungszeitgesetz stärkt.

Ausführliche Meldung. Siehe Link unten.

Letzte Änderung: 09.08.2017