Mindestlohn für Flüchtlinge

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16.09.2015 Tarif- und Mindestlöhne müssen auch für Flüchtlinge gelten

Angesichts der aktuellen Debatte um den Mindestlohn stellte der DGB-Landesvorsitzende Nikolaus Landgraf klar: "Die zu uns kommenden Menschen, die in den Arbeitsmarkt integriert werden können, haben selbstverständlich ein Anrecht auf den Mindestlohn und tariflich vereinbarte Entgelte." Er warnte Arbeitgeber und Politik davor, "Flüchtlinge dazu zu benutzen, die tarifliche Standards und den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro aufzuweichen". Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag hatte jüngst vorgeschlagen, für Flüchtlinge den Mindestlohn aufzuweichen.

"Selbstverständlich bedeutet mehr Zuwanderung auch mehr Wettbewerb auf Arbeits- und Wohnungsmärkten", gab Landgraf zu bedenken. "Mehr Wettbewerb bedroht die Schwachen aber immer am stärksten." Der DGB werde nicht zulassen, dass Einheimische und Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt gegeneinander ausgespielt werden.

Landgraf wandte sich energisch gegen Pläne der großen Koalition, Mindestlohnkontrolleure unter anderem aus Baden-Württemberg abzuziehen. Die aktuelle Krisensituation an den Grenzen in Süddeutschland zeige, wie unterbesetzt die Sicherheitsbehörden seien. Der Staat müsse "dringend das Sicherheitspersonal aufstocken, anstatt es hektisch hin- und herzuschieben", mahnte der DGB Baden-Württemberg. Insbesondere in der Gastronomie und auf den Baustellen seien Mindestlohnkontrollen weiterhin unverzichtbar. Im ersten Halbjahr sind nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums allein in Baden-Württemberg 55 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet worden.

Letzte Änderung: 15.09.2015