Arbeitszeit erfassen und vergüten

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31.08.2015 Arbeitgeber fordern Streichung des Acht-Stunden-Tag

Arbeitgebervertreter haben die Bundesregierung aufgefordert, den Acht-Stunden-Tag aus dem Arbeitszeitgesetz zu streichen und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, sieht darin einen "durchsichtigen Versuch", Schutzrechte der Beschäftigten abzubauen.

Ihren Vorstoß begründen die Arbeitgeber mit der Digitalisierung der Arbeitswelt. Cloud Computing und mobiles Arbeiten beispielsweise ermöglichten neue Formen der Arbeitszeitgestaltung. Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, sieht keinen akuten Handlungsbedarf, den gesetzlichen Rahmen zu ändern.

"Überall wo wir Regelungen zum mobilen Arbeiten vereinbart haben, stand das Arbeitszeitgesetz nicht im Wege. Wenn die Arbeitgeber meinen, unter dem Siegel neuer? Arbeitsformen Schutzrechte schleifen zu können, ist dies sachfremd und ein allzu durchsichtiges Manöver."

Beim mobilen Arbeiten ginge es um die Erfassung beziehungsweise Nicht-Erfassung von Arbeitszeiten und deren Vergütung. Hofmann: "Fest steht: Arbeitszeit muss erfasst und vergütet werden. Hier brauchen wir neue Regeln, auch in Tarifverträgen. Das scheuen die Arbeitgeber. Wir sind offen für tarifliche Gestaltungsvorschläge, die praxistauglich sind."

Dringenden Handlungsbedarf sieht Hofmann hingegen bei Haftungs- und Versicherungsfragen: "Beispielsweise wann ist beim Home-Office ein Betriebsunfall gegeben, wann handelt es sich um Freizeit?"

Hintergrund: In einem Positionspapier fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die gesetzliche Begrenzung der werktäglichen Arbeitszeit auf acht Stunden aufzuheben und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Laut Gesetz kann bereits jetzt die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn der Durschnitt innerhalb von sechs Monaten acht Stunden nicht überschreitet.

Letzte Änderung: 01.09.2015