Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

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10.08.2015 Das neue Bildungszeitgesetz ist seit 1. Juli 2015 in Kraft

5 Arbeitstage pro Jahr für Bildung und Qualifizierung

Mit dem Gesetz haben alle Beschäftigten einen jährlichen Anspruch auf fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung für politische und berufliche Bildung sowie Qualifizierung für ehrenamtliches Engagement. Auszubildende und dual Studierende können während ihrer Ausbildungszeit einmal diesen Anspruch geltend machen.

Eine soziale und demokratische Gesellschaft mit informierten, interessierten und aktiven Bürgerinnen und Bürgern, braucht politische Bildung. Bildung war und ist eine wichtige Grundlage zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft und zur Beteiligung ihrer Menschen.

Alle Infos und das Programm 2015 hier Link

Letzte Änderung: 11.08.2015