Voll im Trend: Dual studieren im Betrieb
An der Hochschule studieren und gleichzeitig praktische Arbeit im Betrieb erlernen: Das duale Studium ist voll im Trend. Aber was bin ich als dual Studierender? Azubi, Student oder beides? Wir beantworten Fragen zum arbeitsrechtlichen Status und was Du als dual Studierender zu beachten hast.
Das duale Studium steht hoch im Kurs - unter anderem auch deshalb, weil es die Theorie an der Hochschule mit der Praxis im Betrieb verbindet. Die meisten der über 900 Studiengänge werden in der Wirtschaft und im Ingenieurwesen angeboten. In der Regel dauert das duale Studium drei bis vier Jahre. Du bist zugangsberechtigt, wenn Du Abitur oder die Fachhochschulreife hast.
Vor Studienbeginn schließt Du einen Arbeitsvertrag mit einem Betrieb ab, der in Kooperation mit der Hochschule einen dualen Studienplatz anbietet. Nach dem Abschluss des Vertrags bewirbst Du Dich an der Hochschule, die diese duale Studiengänge anbietet.
Duale Studienmodelle
Es gibt zwei duale Studienmodelle: Beim ausbildungsintegrierenden Studium kombinierst Du das Studium mit einer Ausbildung und hast am Ende zwei Abschlüsse in der Tasche: den Bachelor an der Hochschule und einen von der Industrie-
und Handelskammer (IHK) anerkannten Berufsabschluss. Der zusätzliche Abschluss ist aber auch mit zusätzlichen Anforderungen verbunden - beispielsweise durch ergänzende Besuche in der Berufsschule. Beim praxisintegrierenden
Studium erweiterst Du lediglich die theoretische Ausbildung an der Hochschule durch Praxisphasen im Betrieb. Am Ende erhältst Du einen Hochschulabschluss.
Status: Azubi, Student oder beides?
Als dual Studierender bist Du Mitarbeiter des Unternehmens. Damit gelten für Dich alle arbeitsrechtlichen Gesetze und Betriebsvereinbarungen sowie deren Regelungen, wie zum Beispiel maximale Wochenarbeitszeiten oder Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall. In Deinem Arbeitsvertrag steht alles drin, was Du und Dein Arbeitgeber beachten müssen. Beispielsweise: Arbeitszeit, Urlaub, Vergütung, Sonderzahlungen.
Sozialversicherung
Auszubildende und dual Studierende sind sozialversicherungspflichtig und zahlen wie alle anderen Stammbeschäftigten etwa zur Hälfte Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Den anderen Anteil
übernimmt Dein Arbeitgeber. Dabei gibt es einen Unterschied: Auszubildende zahlen bereits ab einer Vergütung von 325 Euro Beiträge zur Sozialversicherung. Arbeitnehmer müssen erst ab 450 Euro Beiträge zahlen.
Entgelt und Tarifverträge
Die Bedingungen und Vergütungen für dual Studierende sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Da sie keine Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz sind, fallen dual Studierende nicht unter den Geltungsbereich
bestehender Tarifverträge. Eine Ausnahme bilden diejenigen mit IHK-Ausbildungsvertrag bis zur bestandenen IHK-Prüfung.
Um den Wildwuchs einzudämmen und die dual Studierenden mit den Auszubildenden gleichzustellen, strebt die IG Metall für sie Tarifverträge an. In einzelnen Branchen und Unternehmen konnte sie bereits tarifliche Regelungen für dual Studierende vereinbaren - wie etwa bei Volkswagen, Sartorius und Mahr in Göttingen, Eaton Technologies in Mannheim, ZF in Niedersachsen und Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH in Kiel. Außerdem gibt es Tarifverträge für dual Studierende im Kfz-Handwerk in Niedersachsen sowie in den Bereichen Feinwerktechnik und Metallbau in Baden-Württemberg
Letzte Änderung: 17.06.2015