Tipps für sorgenfreies Reisen

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29.06.2015 Was mache ich im Urlaub wenn ...?

Wer übernimmt im Falle eines Unfalls meine Behandlungskosten? Welche Papiere muss ich bereithalten, um mit meinem Hund ins Ausland fahren zu können? Unsere Tipps helfen dabei, ärgerliche und oft kostspielige Probleme während des Urlaubs zu vermeiden.

Ich verreise außerhalb Europas, aber mein Land hat keine Botschaft und kein Konsulat vor Ort. An wen wende ich mich, wenn ich Hilfe brauche?

Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind Sie automatisch auch Unionsbürger und haben Anspruch auf konsularische Unterstützung, wenn Sie sich außerhalb der EU aufhalten (selbst wenn Ihr Heimatland dort keine Auslandsvertretung hat). Sie können in jedem Konsulat und jeder Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats um Hilfe bitten, wenn Sie beispielsweise verhaftet wurden, einen schweren Unfall hatten oder wichtige Dokumente verloren haben. Sie haben auch Anspruch auf Unterstützung im Krisenfall: Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bürger anderer EU-Staaten im Notfall wie ihre eigenen Staatsangehörigen zu evakuieren. Wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihr Land an Ihrem Urlaubsziel eine Auslandsvertretung hat, besuchen Sie die Internetseite der Kommission zum konsularischen Schutz.

An wen wende ich mich, wenn mein Kind vermisst wird?

Die Europäische Union hat eine gemeinsame Notrufnummer (116 000) eingerichtet, über die vermisste Kinder in allen EU-Mitgliedstaaten gemeldet werden können. Wenn Sie Eltern eines Kindes sind, das vermisst wird, sich verirrt hat oder weggelaufen ist, oder wenn Sie Informationen über ein vermisstes Kind haben, können Sie stets diese Nummer anrufen.

Wer kann mir helfen, wenn ich Probleme mit einer Fluggesellschaft, einer Autovermietung oder einem Reiseveranstalter habe?

Nach den EU-Vorschriften über Passagierrechte muss die Transportgesellschaft, mit der Sie reisen, Sie fair entschädigen, wenn Ihr Flug oder Ihre Reise mehrere Stunden verspätet ist. Falls die Reise annulliert wird und Sie in einem Hotel, das sich nicht an Ihrem Bestimmungsort befindet, übernachten müssen, muss die Fluglinie oder die Bahngesellschaft die Rechnung bezahlen. Informieren Sie sich vor Reiseantritt darüber, wie Sie Ihre Rechte in europäischen Flughäfen, Häfen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen geltend machen, oder laden Sie die Applikation für Smartphones herunter.

Welche besonderen Rechte habe ich als Reisender mit einer Behinderung?

Die EU-Vorschriften im Bereich der Flug- und Fahrgastrechte schützen Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität vor Diskriminierung auf Flug und Bahnreisen und ermöglichen ihnen den gleichen Zugang zur Mobilität wie allen anderen Bürgern auch. Sind Sie mit dem Pkw unterwegs und haben in Ihrem Heimatland Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, haben Sie in ganz Europa Zugang zu den gleichen Einrichtungen. Sie benötigen nur das Standardmuster für den EU-weit einheitlichen Parkausweis für Behinderte.

Ich habe einen Pauschalurlaub gebucht, aber mein Reiseveranstalter ist pleite gegangen. Bekomme ich mein Geld zurück?

Die Richtlinie über Pauschalreisen schützt die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Urlaub. Sie gilt für im Voraus festgelegte Pauschalreisen, die mindestens zwei der drei folgenden Komponenten beinhalten: Beförderung, Unterbringung und andere touristische Dienstleistungen, beispielsweise Besichtigungstouren (die zu einem Gesamtpreis verkauft werden). Der Schutz durch die Richtlinie erstreckt sich auf die Informationen in Prospekten, das Rücktrittsrecht ohne Vertragsstrafe, die Haftung für die zu erbringenden Leistungen, etwa im Falle eines niedrigeren Hotelstandards, und den Schutz vor Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters oder einer Fluglinie. Gemäß neuen Vorschlägen der Kommission, die vom Europäischen Parlament unterstützt werden, soll dieser Schutz künftig auch für Urlauber gelten, die maßgeschneiderte Pakete im Internet buchen (MEMO/14/184). Rund 120 Millionen Verbraucher werden von diesem zusätzlichen Schutz profitieren.

Überhöhte Telefongebühren sprengen meine Urlaubskasse. Wie kann ich meine Telefonkosten senken, wenn ich auf Reisen bin?

Die EU hilft Ihnen beim Reisen Geld zu sparen. So wird es im Sommer weitere Preissenkungen geben - die größte davon beim Daten-Roaming: von 45 Cent pro MB auf 20 Cent pro MB (berechnet pro genutztem Kilobyte). Die Preisobergrenze für beispielsweise Anrufe liegt 2014 bei 19 Cent pro Minute. Außerdem werden Ihnen einige Mobilfunkanbieter in Europa ab dem 1. Juli 2014 ermöglichen, vor einer Auslandsreise einen separaten Roaming-Vertrag abzuschließen und gegebenenfalls einen Provider von mobilen Roaming-Dienstleistungen vor Ort in Ihrem Reiseland zu wählen. So können Sie Roaming-Angebote vergleichen und im Urlaub von attraktiveren Angeboten und Preisen profitieren. Daneben arbeitet die EU gerade an neuen Vorschriften, um die Roaming-Gebühren gänzlich abzuschaffen. Bis Weihnachten könnten Roaming-Gebühren der Vergangenheit angehören.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Haustier in der EU in den Urlaub mitnehmen möchte?

Wenn Sie innerhalb der EU verreisen, können Sie Ihr Haustier ganz einfach mitnehmen, wenn Sie folgende Regeln beachten: Wenn Sie Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen mitnehmen, stellen Sie sicher, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und die entsprechende Information in den Heimtierausweis eingetragen ist. Bei Reisen nach Irland, Finnland, Malta oder ins Vereinigte Königreich braucht Ihr Haustier zusätzlich eine Behandlung gegen Parasiten. Wenn Ihr Hund oder Ihre Katze weniger als drei Monate alt ist, oder wenn Ihr Haustier weder Hund, noch Katze oder Frettchen ist, können länderspezifische Regeln zum Tragen kommen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der EU.

Wenn Sie als EU-Bürger mit Ihrem Haustier von einem Land außerhalb der EU zurück nach Hause reisen, müssen Sie wiederum den Heimtierausweis Ihres Tieres vorlegen. Je nach Urlaubsort kann es sein, dass Sie für Ihr Haustier neben der Tollwutimpfung weitere Tests nachweisen müssen, bevor es mit auf die Reise gehen darf. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, in der Schweiz oder in der Vatikanstadt und besitzen Sie einen Heimtierausweis für Ihr Haustier, gelten für Sie dieselben Bestimmungen wie für EU-Bürger. Prüfen Sie vor der Abreise die Vorgaben des Landes, in das Sie reisen möchten.

Darf ich Fleisch oder Käse aus dem Ausland mitbringen?

Bei der Einreise aus den meisten Nicht-EU-Ländern in die EU ist die Einfuhr von Fleisch oder Milchprodukten - egal ob für den eigenen Verzehr oder als Geschenk - verboten. Kehren Sie aus Grönland, Island oder von den Färöern zurück, so dürfen Sie bis zu zehn Kilogramm von bestimmten tierischen Erzeugnissen, Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung oder Spezialtiernahrung mitbringen. Diese Erzeugnisse müssen jedoch in versiegelten Verpackungen transportiert werden und dürfen nicht mehr als zwei Kilogramm wiegen oder vor dem Öffnen gekühlt werden müssen. Sie können auch bis zu 20 Kilogramm Fisch und bestimmte Schalentiere aus Grönland mitbringen. Für Einfuhren von den Färöern oder aus Island gelten keine Mengenbeschränkungen. Für andere tierische Erzeugnisse, beispielsweise Honig, gilt ebenfalls das Zwei-Kilo-Limit.

Wenn Sie tierische Erzeugnisse zwischen Ländern innerhalb der EU transportieren, gelten diese Vorschriften nicht. Auch für Einfuhren aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz sind sie nicht anwendbar. Die EU kann im Falle übertragbarer Tierkrankheiten in Drittstaaten weitere Beschränkungen einführen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei der Veterinärbehörde an Ihrem Einreiseort (Flughafen, Hafen, Grenzübergang) erkundigen. Zusätzliche Informationen gibt es auf der Europa-Website "Reisen". Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie sich an diese Adresse wenden.

Wenn ich bei Einkäufen im Urlaub im Ausland Probleme hatte, an wen kann ich mich wenden, wenn ich wieder zuhause bin?

Falls Sie Ihren Wohnsitz in der EU, in Norwegen oder Island haben, erhalten Sie kostenlose Unterstützung, wenn Sie wieder zuhause sind. Wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Ihrem Land, wenn Sie Probleme beim Mieten eines Fahrzeugs oder der Buchung einer Pauschalreise oder eines Flugtickets hatten, während Sie in der EU, Norwegen oder Island unterwegs waren. Dort kann man Ihnen auch bei Problemen weiterhelfen, die Sie bei der Online-Bestellung von Reiseutensilien aus einem anderen europäischen Land hatten. Auch wenn Sie zur Weltmeisterschaft nach Brasilien fahren, können Sie das Fachwissen der EVZ nutzen. Hier können Sie einen Extra-Leitfaden zur Weltmeisterschaft herunterladen, der Ihnen Ihre Verbraucherrechte in Brasilien erläutert.

Ich habe im Urlaub neue Schuhe gekauft - aber schon nach einer Woche waren sie kaputt. Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Unabhängig davon, wo Sie in der EU einkaufen, haben Sie unveräußerliche grundlegende Verbraucherrechte. Zwei-Jahres-Garantie: In diesem Zeitraum muss der Verkäufer mangelhafte Waren kostenlos reparieren oder Ersatz liefern. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten nicht möglich, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises. Gewerbliche Garantien können die Mindestgarantie von zwei Jahren nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Ganz gleich, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen - die EU-Verbraucherrechte gelten für alle Waren oder Dienstleistungen, die in einer Verkaufsstelle in der EU erworben wurden. Eine EU-Richtlinie legt das Mindestschutzniveau von Käufern fest. Mit dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen können Sie Ihr Geld in drei einfachen Schritten zurückfordern. In vielen Fällen und in allen EU-Ländern außer Dänemark können Sie dieses Verfahren nutzen. Es bietet eine zügige, kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren für kommerzielle Transaktionen und gilt zurzeit für Verbrauchergeschäfte von bis zu 2.000 Euro. Sie müssen lediglich ein Standardformular beim zuständigen Gericht vorlegen.

Was mache ich, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

Falls Sie auf einer Reise in ein EU-Land, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz krank werden oder sich verletzen, haben Sie Anspruch auf Notfallbehandlung. Dafür müssen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) bei sich haben. Sie garantiert den Zugang zu einer Behandlung unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten, wie sie für die Menschen gelten, die im betreffenden Land versichert sind. Denken Sie also daran, Ihren nationalen Versicherungsträger zu bitten, Ihnen die EKVK kostenlos auszustellen. Außerdem können Sie sich eine kostenlose Smartphone-Applikation herunter laden mit Notruf-Telefonnummern, einer Liste der abgedeckten Behandlungen und Kosten sowie Informationen darüber, wie man die Kostenerstattung beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann. Die App steht in 24 Sprachen zur Verfügung. Sie ersetzt nicht die EKVK.

Letzte Änderung: 29.06.2015