IG Metall mahnt

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05.09.2014 Neue Tricksereien bei Leiharbeitsfirmen

Schon oft hat die IG Metall auf Ungereimtheiten zulasten der Leiharbeitsbeschäftigten aufmerksam gemacht. Und wieder gibt es Grund zu Beanstandung: In der letzten Zeit tauchen immer mehr Leiharbeitsbeschäftigte auf, die keine Reisekosten für die Fahrten zum Entleiher von ihrem Arbeitgeber,sprich Leiharbeitsfirmen, ersetzt bekommen, obwohl dies in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Die Leiharbeitsfirmen stützen sich auf das neue Reisekostenrecht, um Leiharbeitsbeschäftigten das Fahrgeld nicht mehr auszuzahlen. Steuerfreie Reisekosten können nach geltendem Gesetz nämlich nicht mehr gezahlt werden, wenn der Leiharbeitsbeschäftigte dauerhaft einem Entleiher zugeordnet ist.

Das bedeutet allerdings, dass der Leiharbeitsbeschäftigte unbefristet, ausschließlich, oder wenigstens für die Dauer von 48 Monaten bei einem Entleiher Ort beschäftigt sein muss. Diese Voraussetzung verschweigen Leiharbeitsfirmen, denn bei den meisten Leiharbeitsbeschäftigten trifft dies nicht zu.

"Kern der Leiharbeitsbeschäftigung ist ja die vorübergehende und nicht eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung", erklärt Maja Reusch, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Heidenheim. Für die Fahrten zum Entleihbetrieb seien somit den Beschäftigten auch weiterhin die vertraglich zugesicherten Reisekosten zu ersetzen.

"Leiharbeitsfirmen, die angeben, grundsätzlich kein Fahrtgeld mehr auszuzahlen und sich auch das neue Reiserecht berufen, handeln unrechtmäßig", sagt die Gewerkschafterin.

Das Problem sei aber, dass Sammelklagen nicht möglich sind. "Jeder betroffene Beschäftigte muss seinen Zahlungsanspruch individuell geltend machen." Die IG Metall sowie alle anderen DGB-Gewerkschaften unterstützen dabei Leiharbeiter aber tatkräftig. Man habe außerdem auffällige Leiharbeitsfirmen angeschrieben und sie über geltende rechtliche Regelungen aufgeklärt.

Letzte Änderung: 05.09.2014