IG Metall Ratgeber

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20.05.2014 Berufskrankheiten - Hürdenlauf zur Anerkennung

Im Organisationsbereich der IG Metall sind Berufskrankheiten beileibe keine
Seltenheit. Und wenn eine Verdachtsanzeige gestellt wird, beginnt für die
Erkrankten oft ein regelrechter Hürdenlauf. Den können sie nicht alleine
bewältigen, dazu benötigen sie die Unterstützung ihrer Gewerkschaft.

Eine Anerkennung oder gar Entschädigung zu erreichen ist schwer, und das ist
politisch so gewollt. Das gesamte Berufskrankheitenrecht ist ungerecht und
in Vielem veraltet. Und Berufskrankheiten stehen immer auch für ein Versagen
der Prävention.

Mehr dazu im IG Metall Ratgeber:

Berufskrankheiten: Hürdenlauf zur Anerkennung

Anhang:

Berufskrankheiten: Hürdenlauf zur Anerkennung

Berufskrankheiten: Hürdenlauf zur Anerkennung

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Letzte Änderung: 19.05.2014