Ratgeber Minijob

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25.09.2013 Minijobs sind vollwertige Arbeitsverhältnisse

Minijobber haben die gleichen Rechte wie alle anderen.

Oft behandeln Arbeitgeber Minijobber anders als die "normalen" Beschäftigten. Sie enthalten ihnen Urlaub und Geld, Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, sowie tarifliches Urlaubsgeld.

Zu Unrecht. Minijobber sind im Betrieb ganz normale Beschäftigte nach dem Betriebsverfassungsgesetz, mit allen Arbeitnehmerrechten.

Diskriminierung von Minijobbern ist verboten

Nach § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetztes darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.

Minijobber haben also genauso wie reguläre Beschäftigte Anspruch auf:

  • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
  • Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (20 Arbeitstage) oder nach dem im Betrieb geltenden Tarifvertrag (zum Beispiel Metall- und Elektroindustrie: 30 Arbeitstage).
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit, an Feiertagen sowie im Urlaub nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
  • Recht auf Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz.
  • Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz.
  • Elternzeit und Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
  • Recht auf Vertretung durch den Betriebsrat. Minijobber dürfen Betriebsräte wählen und auch selbst für den Betriebsrat kandidieren.
  • Rechte aus Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Letzte Änderung: 25.09.2013