Schulbücher selber kaufen?
An den baden-württembergischen Berusschulen gilt eine klare Lernmittelfreiheit. Allerdings wissen wir, dass etliche Azubis geradezu "genötigt" werden, Bücher teilweise selber zu kaufen.
Aus aktuellem Anlass weisen wir daraufhin, dass an manchen Schulen Bücher nicht unentgeltich bzw. zur Ausleihe ausgegeben werden. Das widerspricht aber unserer Landesverfassung(Art. 14 Abs. 2)! Das wollen und können wir NICHT akzeptieren!!!
Schon 2001 hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg (VGH BaWü, Urteil v. 23.01.2001 - 95331/00) entschieden, dass die Lernmittelfreiheit für alle Schulen im Land gilt und SchülerInnen lediglich Kleinstbeträge selbst bestreiten müssen, wie z.B. die Aufwendungen für Stifte, Geodreieck oder Schreibblock und Ordner.
Bücher, Zeichenplatte und andere Lernmittel müssen nicht selbst gekauft werden, sondern müssen zumindest leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Die IG Metall-Jugend rät:
Kein Buch oder andere Lernmittel kaufen - Das muss die Schule kostenlos zur Verfügung stellen!!! (auch wenn sie Dir erzählen, dass es wichtig wäre das Buch zu besitzen...) Du kannst ein aktuelles Buch immer noch nach der
Ausbildung kaufen, sofern das nötig werden sollte. Aus Erfahrung wissen wir, dass das eher nicht der Fall ist. Auch in Leihbüchern müssen Notizen erlaubt sein. Das schließt die Nutzung eines Schulbuchs mit ein.
Außerdem müssen die Leihbücher immer in der aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt werden.
Gibts zu diesem Thema Fragen oder Probleme, einfach an deine Jugendvertretung, deinen Betriebsrat oder direkt an Maja Reusch von der IG Metall Heidenheim wenden.
Letzte Änderung: 13.06.2013