Recht oder billig
Werkstudierende bilden in vielen Unternehmen inzwischen einen großen Teil
der Belegschaft. Als Werkstudentin oder Werkstudent lassen sich tiefe Einblicke in die betriebliche Praxis mit der Arbeit zur Finanzierung des Studiums verbinden.
Trotzdem gilt für die meisten Werkstudentinnen und -studenten im Gegensatz zu
ihren fest angestellten Kolleginnen und Kollegen, dass sowohl ihr betrieblicher Status als auch das Vergütungsniveau für geleistete Arbeiten uneinheitlich und oftmals strittig ist. Bei der Behandlung von Studierenden reicht die
Bandbreite in der Praxis vom Status der gleichgestellten Kollegin bis hin zu dem rechtlich niedriger stehenden Billigarbeiter, der parallel zur Stammbelegschaft beschäftigt wird.
Untenstehend finden Sie nützliche Infos zum Thema Werkstudierende.
Letzte Änderung: 08.04.2013