Nach Kündigung freigestellt
Wird ein Beschäftigter gekündigt, so wird er während der Kündigungsphase vom Arbeitgeber häufig bezahlt freigestellt.
Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich jetzt mit der Frage, ob der gekündigte Beschäftigte bereits während der Freistellungsphase einer neuen, bezahlten Tätigkeit nachgehen darf. Es kommt zum Schluss, dass es
unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
''Lesen Sie mehr dazu in untenstehendem Link."
Letzte Änderung: 01.03.2013