Dauer-Leiharbeit ist Rechtsmissbrauch
Zum ersten Mal hat ein Gericht über den Missbrauch von Leiharbeit als Dauerzustand geurteilt. Es sei ein "institutioneller Rechtsmissbrauch", den Begriff "vorübergehend" endlos auszudehnen, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Zudem wirken auch die ersten Branchenzuschläge und machen missbräuchliche Dauereinsätze unrentabel.
Letzte Änderung: 21.01.2013