Tarifleistungen nur für Mitglieder

Urteil des LAG Chemnitz
Auch wenn im einzelnen Arbeitsvertrag eines Nicht-Mitgliedes auf Leistungen aus dem Tarifvertrag verwiesen wird, entsteht nicht automatisch Anspruch auf Leistungen aus dem Tarifvertrag.
Tenor des Urteils
Aus der einzelvertraglichen Verweisungsklausel des Arbeitsvertrages folgt kein Anspruch eines Nicht-Gewerkschaftsmitglieds auf eine tarifvertraglich vereinbarte Kompensationszahlung für Gewerkschaftsmitglieder, wenn der Tarifvertrag als eigenständige Anspruchsvoraussetzung die Gewerkschaftsmitgliedschaft festlegt.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die tarifliche Sonderregelung eine wirksame Differenzierungsklausel darstellt oder nicht (vgl. hierzu BAG vom 18.3.2009 - AZR 64/08). Es fehlt an einer Anspruchsgrundlage für die begehrte Kompensationszahlung, auch aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz lässt sich ein solcher Anspruch nicht herleiten.
LAG Chemnitz vom 18. März 2011 - 6 Sa 324/10
Letzte Änderung: 16.01.2012