Newsletter RECHT SO!
Aus dem Inhalt
- Aus für Gehaltswillkür: Trotz gleicher Tätigkeiten verdiente eine Kollegin viel weniger als ihr männlicher Kollege. Dagegen klagte sie mit Hilfe des DGB Rechtsschutz.
- Zu gut für die Konkurrenz: Mit neuem Slogan und in bewährter Qualität steht der DGB Rechtsschutz nach wie vor für erfolgreiche Rechtsvertretung im Arbeits- und Sozialrecht.
- Keine Chance für Drückeberger: Ein KFZ-Mechaniker klagte mit Erfolg auf eine tariflichen Sondervergütung, obwohl der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten war.
- Abwarten wäre ein Armutszeugnis: Der Gesetzgeber soll unverzüglich den Hartz-IV-Regelsatz überprüfen, anstatt auf ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten.
Letzte Änderung: 05.07.2012