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11.07.2012 Der DGB Rechtsschutz Newsletter 2/12 zum downloaden

Aus dem Inhalt

  • Aus für Gehaltswillkür: Trotz gleicher Tätigkeiten verdiente eine Kollegin viel weniger als ihr männlicher Kollege. Dagegen klagte sie mit Hilfe des DGB Rechtsschutz.
  • Zu gut für die Konkurrenz: Mit neuem Slogan und in bewährter Qualität steht der DGB Rechtsschutz nach wie vor für erfolgreiche Rechtsvertretung im Arbeits- und Sozialrecht.
  • Keine Chance für Drückeberger: Ein KFZ-Mechaniker klagte mit Erfolg auf eine tariflichen Sondervergütung, obwohl der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten war.
  • Abwarten wäre ein Armutszeugnis: Der Gesetzgeber soll unverzüglich den Hartz-IV-Regelsatz überprüfen, anstatt auf ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten.

Anhang:

Newsletter 3/12 des DGB Rechtschutz

Newsletter 3/12 des DGB Rechtschutz

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Letzte Änderung: 05.07.2012