Vollmachten - eine Frage jedes Alters
Es kann jederzeit geschehen
Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause passiert es: Einen Moment nicht aufgepasst und schon kracht es. Der 32-jährige Familienvater wird schwer verletzt. Seine Frau eilt sofort ins Krankenhaus.
Die Ärzte brauchen eine Entscheidung. Der Patient ist nicht bei Bewußtsein. Seine Ehefrau kann nicht entscheiden, da auch engste Angehörige nicht automatisch Vertretungsberechtigt sind.
Folge: Der Arzt ruft das Gericht an und beantragt, einen Betreuer zu bestellen. Dies kann ein völlig Fremder sein, der dann entscheidet!

Vorsorgevollmacht - für den Fall der Fälle
Hier braucht man eine Vorsorgevollmacht. Mit dieser bevollmächtigt man eine Person seines Vertrauens für Sie Erklärungen abzugeben, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Wie weit die Vollmacht gehen soll, entscheidet man selbst. Von Fragen der Gesundheit bis Verfügung über Bankkonten oder Grundstücke.
Am besten zum Notar
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich vorliegen. Am sichersten ist die notarielle Form, denn der Notar weiß, welche rechtssicheren Formulierungen notwendig sind.
Also - Vorsorgen solange man es noch geht!
Letzte Änderung: 11.04.2014