Achtung Pfändung!
Gesetzesänderung ab 1.Januar 2012
Wegfall des gesetzlichen Pfändungschutz von Sozialleistungen
Wem Pfändung droht - sofort zur Bank und Girokonto umstellen

Wer knapp bei Kasse ist und dem Pfändungen drohen, muss ab dem 1. Januar 2012 aufpassen. Ab diesem Zeitpunkt fällt der bisherige, 14-tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen weg.
Wer also damit rechnen muss, dass Einkommen, Renten oder Sozialleistungen gepfändet werden, sollte noch im Dezember bei seiner Bank sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, umwandeln lassen.

Durch eine Umwandlung wird automatisch der Grund-freibetrag von 1028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann auch höher ausfallen.
P-Konten sind reine Guthabenkonten. Bei einer Pfändung können Schuldner über den Grundfreibetrag und mögliche weitere Freibeträge frei verfügen.
Wem Pfändung droht - sofort zur Bank und Konto umstellen
Letzte Änderung: 16.01.2012