Ohne Betriebsrat geht nix!

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13.09.2011 Urteil des BAG zur Mitbestimmung - Keine Einstellung ohne Zustimmung des Betriebsrat, auch bei Leiharbeit.

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  • BAG Beschluss vom 9.3.2011 - 7 ABR 137/09

Bei jedem - und sei es nur kurzfristigen - Einsatz eines Leiharbeitnehmers ist der Betriebsrat vorher zu unterrichten.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat, vor der Einstellung, alle erforderlichen Daten der Leiharbeiter mitzuteilen.

Erst mit der Namensmitteilung genügt der Arbeitgeber vollständig seiner gesetzlichen Unterrichtungspflicht.

Anhang:

Download - Beschluss des BAG vom 9.3.2011

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Letzte Änderung: 13.09.2011