Krankenrückkehrgespräche !
Nicht selten passiert es, dass Beschäftigte nach einer Erkrankung ins Büro des Vorgesetzten gebeten werden. Und immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen Angaben über die Art der Krankheit erfragen und speichern -
Darf der Chef das eigentlich?

Muss man an so einem Gespräch teilnehmen?
Nur, wenn es dazu eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat gibt. Betroffene sollten daher immer vorher bei ihrem Betriebsrat nachfragen.
Kann ich eine Vertrauensperson hinzuziehen?
Ja! Arbeitnehmer haben das Recht, einen Betriebsrat hinzuzuziehen. Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen können sich auch an den Schwerbehindertenvertreter wenden.

Muss ich Auskunft über die Krankheitsursache geben?
Nein! Die Art der Krankheit und ihre Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden.
Unzulässig ist die Frage nach einer Schwangerschaft oder deren Planung. Ausnahme: Die Schwangerschaft beeinflusst die Ausübung des Berufs.
Darf der Chef die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht verlangen?
Nein! Auch nicht durch den Betriebsarzt.

Was darf der Arbeitgeber eigentlich fragen?
Nach der voraussichtlichen Dauer der Krankheit fragen, und - im Hinblick auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen - ob die Erkrankung auf betriebliche Bedingungen zurückzuführen ist.
Allerdings darf der Vorgesetzte bei einem Arbeitsunfall Fragen zum Unfallhergang und zur Ursache stellen.
Aber Achtung!!!
- nur arbeitsplatzbezogene Angaben machen.
- keinesfalls private Verhältnisse ausplaudern, denn
solche Fragen sind unzulässig und ihre Beantwortung nicht ungefährlich!
Im Zweifel immer erst beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort nachfragen!
Letzte Änderung: 27.03.2013