Kostenloser Rechtsschutz für Mitglieder

- Wer kann den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Alle Mitglieder der IG Metall. Rechtsschutz gibt es bereits ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten.
- Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?
Bei Streit nach Arbeitsunfällen, Kündigung, Krankheit, Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen, Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Abmahnung, Zeugnis und vieles mehr.
- Welche Vorteile bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber einem Versicherungsanbieter?
Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht.
- Übernimmt die IG Metall auch die Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?
Nein. Es gibt strikte Regelungen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten unzulässig.
- Wo beantragen Mitglieder den Rechtsschutz?
Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist immer die zuständige IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort.
Links:
Die IG Metall vor Ort - über 160 mal in Deutschland
Letzte Änderung: 04.12.2012