Pressemeldung vom 23.05.2011

IG Metall Heidenheim

24.05.2011 IG Metall Heidenheim: Rechtsschutz fast eine halbe Million Euro erstritten

2010 wurde in erstinstanzlichen Verfahren vor den zuständigen Arbeits- und Sozialgerichten viel für die Mitglieder der IG Metall erreicht.

Im vergangenen Jahr hat der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) knapp 492.000 Euro für die Heidenheimer MetallerInnen erstritten. Von Arbeitszeugnis und Berufsunfähigkeit, über Kündigung bis Rente, insgesamt 77-mal ist die auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte DGB Rechtsschutz GmbH im vergangenen Jahr im Auftrag der Heidenheimer IG Metall tätig geworden.

Auf 41 arbeitsrechtliche Verfahren entfielen dabei rund 275.000 Euro und auf 36 sozialrechtliche Verfahren knapp 217.000 Euro. "Damit konnten im Schnitt je Verfahren, sprich je Mitglied, fast 6.400 Euro erstritten werden." rechnet Ralf Willeck von der IG Metall Heidenheim vor.

Bei den arbeitsrechtlichen Verfahren handelte es sich überwiegend um Kündigungs­schutzklagen und um Klagen zur Durchsetzung von Entgeltansprüchen wie Urlaubsgeld, Schichtzulagen oder Arbeitsentgelt gegenüber Arbeitgebern. Auch die Übernahme von Auszubildenden und die Reklamation von Arbeitszeugnissen waren Inhalt der gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Von den insgesamt 41 geführten arbeitsrechtlichen Verfahren wurden 40 gewonnen beziehungsweise mit einem gerichtlichen Vergleich beigelegt. In einem Fall wurde die Klage zurückgezogen. Eine Abfindung in Höhe von 39.700 Euro war dabei der größte Einzelbetrag der vor der zuständigen Arbeitsgerichtskammer in Aalen für die betroffene Kollegin erstritten wurde.

In den 36 Verfahren vor den zuständigen Sozialgerichten ging es vor allem um Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Anerkennung von Berufserkrankungen, Schwerbehinderungen, sowie Sperrzeiten von Arbeits­losengeld.

Die meisten Verfahren konnten für die Betroffenen positiv erledigt werden. Größter Posten bei den sozialrechtlichen Verfahren war die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente verbunden mit einer Nachzahlung in Höhe von knapp 80.000 Euro durch die Deutsche Rentenversicherung.

Der kostenlose Rechtschutz für Arbeits- und Sozialrecht ist eine wichtige Serviceleistung der IG Metall für ihre Mitglieder." so Willeck. "Besonders bei arbeitsrechtlichen Fragen, da hier in der 1. Instanz in jedem Fall die eigenen Anwaltskosten zu bezahlen sind." Ohne Rechtschutz trägt der Mitarbeiter, selbst wenn er im Recht ist, also immer ein Kostenrisiko. "Da kommen schnell mal ein paar hundert, oder sogar tausend Euro zusammen." fasst Willeck zusammen.

Letzte Änderung: 27.07.2011