Nimm Dir 5!
Bildungszeit (Bildungsurlaub) in Baden-Württemberg
Wofür?
- Für berufliche Weiterbildung
- Zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in bestimmten Bereichen
- Für längerfristige Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen
- Politische Weiterbildung
Wieviel?
Bis 5 Tage pro Jahr. Anspruch nach 12 Monaten im Betrieb. Für Studierende der DHBW und Auszubildende 5 Tage für die gesamte Studien- bzw. Ausbildungszeit
Für wen?
Arbeitnehmer/innen mit Tätigkeit in Baden-Württemberg. Bei Studierenden der DHBW und Auszubildenden ist der Anspruch auf politische Weiterbildung und die Qualifizierung auf bestimmte Ehrenämter beschränkt.
Fristen?
Der Antrag muss 9 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn über den Bildungszeitantrag entscheiden.
Letzte Änderung: 09.01.2022