IG Metall informiert aktuell
Stand 23. November 2021
Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Arbeitswelt
Corona-Arbeitsschutzverordnung und Infektionsschutzgesetz erneut geändert
Ab dem 24. November 2021 gelten am Arbeitsplatz neue, teilweise verschärfte Corona-Regeln. Eine entsprechende Anpassung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossen.
Mit den nachfolgenden Informationen ergänzen wir unsere Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen zur Corona-Prävention und fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Letzte Änderung: 24.11.2021