IG Metall informiert aktuell

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24.11.2021 Hinweise zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Stand 23. November 2021

Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Arbeitswelt

Corona-Arbeitsschutzverordnung und Infektionsschutzgesetz erneut geändert

Ab dem 24. November 2021 gelten am Arbeitsplatz neue, teilweise verschärfte Corona-Regeln. Eine entsprechende Anpassung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossen.

Mit den nachfolgenden Informationen ergänzen wir unsere Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen zur Corona-Prävention und fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

Letzte Änderung: 24.11.2021