Vorsicht Werkvertrag!

Faire Arbeit

15.11.2012 Die dreiste Masche der "Personaldienstleister", tarifliche Zusagen zu umgehen

Krumme Tour auf Kosten der Leiharbeiter

Tarifvertrag soll Lohnzuschläge bringen

Dank des Tarifvertrags, der im Sommer zwischen dem DGB und Verbänden der Verleihbranche BAP und IGZ geschlossen wurde, werden seit 1. November die ersten Branchenzuschläge für Leiharbeiter fällig, die seit mindestens sechs Wochen in einem Betrieb der Metall- oder Elektroindustrie eingesetzt sind.

Genau dieses ist aber für die Chefin der Leiharbeitsfirma Manpower der "blanke Horror". Sind es doch die bislang knapp kalkulierten Personalkosten, die sich nun höchstwahrscheinlich erhöhen. Dadurch wird für viele entleihende Unternehmen diese Form der Beschäftigung zunehmend uninteressant und stellen eher direkt ein - so die berechtigte Befürchtung der Leiharbeitsbranche und die Hoffnung der IG Metall.

Leiharbeitsfirmen greifen in die Trickkiste

Nun greifen einige Leiharbeitsfirmen auf einen ganz perfiden Trick zurück, um die Tarifvereinbarungen zu umgehen- auch in Heidenheim und Umgebung. Leiharbeiter bekommen Änderungsvereinbarungen zu ihren Arbeitsverträgen zugeschickt, in denen sie unterschreiben sollen, dass sie auch auf Basis eines Werksvertrags eingesetzt werden können.

Nur wer die Änderungsvereinbarung unterschreibe, komme auch in den Genuss der Branchenzuschläge, so eine größere Leiharbeitsfirma aus Heidenheim in ihrem Anschreiben. "Diese Aussage ist nicht nur falsch, sondern grenzt an arglistige Täuschung. Es wird suggeriert, dass die tarifliche Entgelterhöhung nur über die Unterschrift der Änderungsvereinbarung erhalten werden kann, dabei lässt man die Betroffenen aber bewusst ins Messer laufen", erklärt Maja Reusch, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Heidenheim.

VORSICHT - Werkvertrag ist nicht gleich Leihvertrag!

Wie bei Kaufverträgen regeln nämlich Werkverträge einen Austausch von "Ware" gegen Geld. Die "Waren" können dabei durchaus auch immaterieller Art sein und beispielsweise in einer Dienstleistung bestehen. Bezahlt wird dabei nicht nach Aufwand bzw. Arbeitszeit, sondern nach dem Ergebnis.

Ein Werkvertrag muss nicht per se schlecht sein. Handwerker oder Gutachter werden häufig über Werkverträge beschäftigt. Schlechte Karten hat aber der, der über einen Werkvertrag von einem Personaldienstleister "verliehen" wird.

Bei dieser Beschäftigungsform findet nämlich nicht automatisch ein Tarifvertrag Anwendung. Zudem haben Betriebsräte hier praktisch kaum Mitbestimmungsrechte. "Werkverträge stellen eine neue Form des Lohndumpings dar", so Maja Reusch.

Verrechnung von Tarifzuschlägen

Des Weiteren sollen Leiharbeiter zustimmen, dass bislang gezahlte Zuschläge (z.B. Fahrtkostenzuschüsse oder Frühstückspauschalen) mit den Branchenzuschlägen verrechnet werden.

"Leider unterschreiben viele Leiharbeiter aus Angst um Jobverlust oder Unwissenheit diese Änderungsvereinbarungen", klagt Ralf Willeck, erster Bevollmächtigter der IG Metall Heidenheim. "Wir raten jedem betroffenen Leiharbeiter solche Änderungsvereinbarungen nicht einfach zu unterschreiben ohne sich vorher rechtlichen Rat einzuholen!"


Sollten auch Sie ein Schreiben ihrer Leiharbeitsfirma erhalten haben und verunsichert sein, so wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat des Unternehmens, in dem Sie gerade eingesetzt sind, oder an die örtliche IG Metall Verwaltungsstelle.

Letzte Änderung: 15.11.2012