Mehr Geld für Leiharbeiter

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18.09.2013 DGB Tarifverhandlungen für Leiharbeiter erfolgreich

Seit April liefen die Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche.

Nun gibt es ein Ergebnis, das die Entgelte erhöht und Verbesserungen bei Arbeitszeitkonten, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung und bei den Ausschlussfristen beinhaltet.

Für wen gilt dieses Ergebnis

Dieses Tarifergebnis gilt im Grundsatz für alle Leiharbeitnehmer die unter die Tarifverträge des DGB mit dem IGZ oder dem BAP (ehemals BZA) fallen. Es gilt nicht, in Betrieben mit einer Betriebsvereinbarung, die eine bessere Bezahlung festlegt.



Hier die wesentlichen Inhalte

Die Details findet ihr unter Links > Newsletter

Die Entgelte West werden wie folgt erhöht:

Zum 01.01.2014 um 3,8 % (bedeutet in der EG 1: 8,50 EUR)
Zum 01.04.2015 um 3,5 % (bedeutet in der EG 1: 8,80 EUR)
Zum 01.06.2016 um 2,3 % (bedeutet in der EG 1: 9,00 EUR)

Klarere Regelung bei Entgeltgruppen

In der Vergangenheit gab es immer wieder Auseinandersetzungen um die Eingruppierung. Hier konnten wir klarere Formulierungen in den Entgeltgruppen 1, 2 und 4 durchsetzen.

Verbesserte Ausschlussfristen

Hierbei handelt es sich um die Frist, in der der Leiharbeiter Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen kann, wenn zu wenig Entgelt ausbezahlt wird.

Arbeitszeitkonten

Die Regelungen zu Arbeitszeitkonten sind an vielen Stellen im Sinne der Beschäftigten verbessert worden.

Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit

Bei der Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall wird zukünftig ein Referenzzeitraum von 13 Wochen der Berechnung von Ansprüchen zugrunde gelegt.


IG Metall fordert: Gesetzgeber weiterhin in der Pflicht!

Ungeachtet der ausgehandelten Tarifregelung für die Leiharbeitsbranche drängt die IG Metall weiterhin darauf, Leiharbeit grundsätzlich auf den eigentlichen Zweck - das Abfedern von Auftragsspitzen - zurückzustutzen. Fest steht - Die Tarifparteien allein können die Probleme nicht lösen, die von einer neoliberalen Politik verursacht wurden.

Die Politik darf hier nicht weiter rum eiern, sondern muss durch klare gesetzliche Regelungen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen: durch eine Begrenzung der Verleihdauer und die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots. Und durch eine klare Regelung zur gleichen Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft.

Letzte Änderung: 19.09.2013