Novellierung des MuSchG

Schwangere

07.04.2017 Schutzniveau beim Mutterschutz darf nicht abgesenkt werden

Die IG Metall hat die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD aufgefordert, bei der Novellierung des Mutterschutzgesetzes dem umfassenden Gesundheitsschutz der Frauen höchste Priorität einzuräumen. "Die Novellierung darf nicht dazu führen, dass der Schutz schwangerer und stillender Frauen sowie des Kindes in den Hintergrund tritt und das bestehende Schutzniveau abgesenkt wird", sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Mittwoch in Frankfurt. Nach dem geltenden Mutterschutzgesetz ist die Beschäftigung von schwangeren Frauen ab Ende des vierten Schwangerschaftsmonats und stillenden Müttern in der Zeit von 20 bis 6 Uhr - mit einigen branchenbezogenen Ausnahmen - grundsätzlich unzulässig. Künftig soll die Beschäftigungszeit bis 22 Uhr ausgeweitet werden können, wenn sich die Frau dazu bereit erklärt und nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht. Die IG Metall warnt davor, den Schutz schwangerer oder stillender Frauen zum Aushandlungsgegenstand zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zu machen. "Wie solche Verhandlungen ausgehen würden, ist aufgrund des Machtungleichgewichts relativ klar", befürchtet die Gewerkschafterin. "Schutzstandards auf dem Rücken schwangerer Frauen zu senken, ist für die IG Metall ein No-Go."

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Zudem stehe zur Debatte, dass Schwangere und Stillende bereits ab dem Zeitpunkt der Antragstellung länger arbeiten könnten, ohne dass dies der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfe. Widerspreche die Behörde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelte die Nachtarbeit als genehmigt. "Die Aufsichtsbehörden sind heute schon überlastet. Wer unter diesen Bedingungen den unmittelbaren Genehmigungsvorbehalt in eine spätere Einspruchsmöglichkeit der Behörde verwandelt, der erteilt faktisch einen Blankoscheck für die Umgehung des Gesundheitsschutzes", sagte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall und für Sozialpolitik zuständig. Der Gewerkschafter befürchtet darüber hinaus mittelfristig negative Auswirkungen für alle Beschäftigten. "Denn wenn das, was jetzt unter dem Deckmantel des Mutterschutzes geplant ist, Schule machen sollte, wird zukünftig jeder Arbeitnehmer seine Schutzrechte mit dem Arbeitgeber selbst aushandeln müssen", warnte Urban. "Das darf nicht sein: Die Gesundheit der Beschäftigten ist nicht verhandelbar!"

Letzte Änderung: 03.04.2017