Schwerbehinderte

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04.06.2016 Ratgeber für Menschen mit Behinderung: Was bringt mir welcher GdB?

Um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen oder abzumildern, können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Diese sind an die Schwere der Behinderung geknüpft, also an den Grad der Behinderung (GdB) und zum Teil an die Anerkennung eines Merkzeichens, wie z.B. eine erhebliche Gehbehinderung. Die Interessenlagen für den Wunsch auf Feststellung einer (Schwer-)Behinderung sind unterschiedlich. Der DGB Rechtsschutz hat nun einen Ratgeber erstellt, der eine Übersicht dazu gibt, was welcher GdB bringt.

Letzte Änderung: 13.04.2016