Mein Recht bei Sonderzahlungen

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22.12.2014 Nicht jeder kommt in den Genuss des Weihnachtsgeldes.

Kriegen alle Weihnachtsgeld?

Eine Online-Umfrage des WSI-Tarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Die Chancen, ein Weihnachtsgeld zu erhalten, sind ungleich verteilt. Die neue Ausgabe von "Mein Recht..." erklärt alles rund um die Sonderzahlungen.
Nach der Untersuchung des WSI zum Weihnachtsgeld stehen sich vor allem Gewerkschaftsmitglieder besser. So erhalten 66 Prozent der Organisierten ein Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 51 Prozent. Das hängt wahrscheinlich mit der Tarifbindung zusammen. Denn Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 71 Prozent ein Weihnachtsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 42 Prozent.

Dein Recht bei Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind alle Leistungen, welche zusätzlich zum laufenden Monatsentgelt gezahlt werden. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen darüber, ob überhaupt Sonderzahlungen und - wenn ja - in welcher Höhe sie geleistet werden müssen.

Weihnachtsgeld dank Tarifvertrag

Ein Recht auf Weihnachtsgeld ist im Organisationsbereich der IG Metall in vielen Tarifverträgen abgesichert. Ob Weihnachtsgeld, Sonderzahlung oder 13. Monatseinkommen - der Name ist egal, dort wo Tarifverträge die jährliche Sondervergütung absichern, besteht ein unabdingbarer Rechtsanspruch für Mitglieder der IG Metall.

Letzte Änderung: 23.12.2014