Wissen, was Sache ist

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03.12.2013 Ratgeber rund um die Ausbildung

In Deinem "neuen" Leben als Azubi gibt es viel Neues für Dich. Die IG Metall hat Fragen von betrieblichen Auszubildenden gesammelt und erklärt hier, was Sache ist.


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Welche Pflichten habe ich als Auszubildender?

Du musst zum Beispiel pünktlich zur Arbeit kommen und das Berichtsheft führen. Dein Vorgesetzter ist weisungsbefugt und kann Dir sagen, was Du zu tun hast.

Doch Du musst Dich nicht ausnutzen lassen. Ausbildungsfremde Tätigkeiten darf man Dir nicht aufbrummen. Das heißt: Du musst weder das Auto des Chefs waschen, das Büro putzen, noch ständig Botengänge machen.


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Wie viel Geld steht mir im ersten Ausbildungsjahr zu?

Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung hängt davon ab, in welcher Branche und in welchem Bundesland Du Deine Stelle angetreten hast. Die Vergütung sowie die Bedingungen der Arbeit werden in den verschiedenen Bereichen der IG Metall zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft tariflich verhandelt.

Die Jugendvertretung oder der Betriebsrat in Deinem Betrieb helfen Dir bei Fragen rund um die Ausbildung. Und die Experten in Deiner IG Metall-Verwaltungsstelle beraten Dich bei arbeitsrechtlichen Fragen, und zwar kostenfrei. Sie zeigen Dir und rechnen Dir genau aus, wie viel Vergütung Dir zusteht.


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Welche Aufgaben hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?

Die JAV vertritt im Betrieb die Interessen der Jugendlichen und Azubis. Sie sorgt dafür, dass Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden, nimmt Anregungen junger Beschäftigten und Azubis entgegen.

Muss ich meine Werkzeuge selbst kaufen und zahlen?

Nein. Dein Ausbilder muss Dir alle Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung stellen. Das gilt auch für die persönliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe.

Was tun, wenn sich der Ausbilder nicht richtig um mich kümmert?

Das Berufsbildungsgesetz regelt ganz klar, dass sich Ausbilder um Dich kümmern und Dir die Dinge beibringen müssen, die im Ausbildungsrahmenplan stehen. Bei Verstößen gegen das Gesetz kann Dein Betriebsrat sogar einen Ausbilder von seinem Posten entfernen lassen.

Muss ich Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst machen?

Weil eine Rufbereitschaft keine Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die dem Ausbildungszweck dienen, dürfen Azubis keinen Ruf- oder Bereitschaftsdienst machen.


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Und was ist mit Überstunden?

Wer eine Ausbildung macht, ist ausschließlich für den Zweck beschäftigt, einen Beruf zu erlernen. Macht ein Azubi Überstunden, dann kann dies nur freiwillig geschehen. Auch Überstunden müssen dem Ausbildungszweck dienen. Das heißt, man lernt etwas dabei und ein Ausbilder muss anwesend sein. Überstunden müssen mit Mehrarbeitszuschlag ausbezahlt oder mit Zeitzuschlag in Freizeit ausgeglichen werden.

Kann ich die Abschlussprüfung auch vorzeitig ablegen?

Bei überdurchschnittlicher Leistung im Betrieb und in der Berufsschule ist eine vorzeitige Zulassung möglich. Die vorgezogene Prüfung soll aber nicht mehr als sechs Monate vor dem ursprünglichen Termin stattfinden.


Letzte Änderung: 02.12.2013