Gute Arbeit - faire Rente

Rente?

29.11.2012 Die Rente ab 67 ist eine Illusion, bereits heute schafft es nur jeder Fünfte bis zum Renteneintrittsalter.

Inhaltsbild

Arbeiten bis 67 für viele nicht leistbar

Arbeit lässt sich nicht über einen Kamm scheren: Die einen beginnen mit 16 ihre Ausbildung, die anderen sind fast doppelt so alt, wenn sie nach einem Studium ins Berufsleben einsteigen. Viele Ältere finden keine Erwerbsarbeit mehr. Oder die Gesundheit macht ihnen nach jahrelanger körperlicher Arbeit einen Strich durch die Rechnung.

Trotzdem hat die Bundesregierung eine Formel beschlossen, die den Renteneintritt aller berufstätigen Menschen pauschal regeln soll. Dabei sind die Menschen heute im Schnitt 63 Jahre alt, wenn sie in Rente gehen. Wir lehnen diese Verlängerung der Lebensarbeitszeit mit Nachdruck ab. Wir halten sie für falsch und unrealistisch. Die Beschäftigten brauchen individuelle Lösungen

Die Rente ab 67 ist eine Sackgasse, aus der wir schnell herauskommen müssen. Alle Zahlen belegen es: Sie ist ein Rentenkürzungsprogramm. Etwa 80 Prozent der Beschäftigten schaffen es nicht einmal, bis zum aktuellen Renteneintrittsalter von 65 Jahren in den Betrieben zu arbeiten, weil die Voraussetzungen für alterns- und altersgerechtes Arbeiten fehlen.

IG Metall für individuellere Rentenlösungen

Wir verlangen von Politik und Wirtschaft, endlich vernünftige Arbeits- und Ausstiegsbedingungen zu schaffen. Die Rente mit 67 führt beinahe bei allen Beschäftigten zu zusätzlichen Kürzungen. Sie erhöht die Gefahr von Arbeitslosigkeit und Armut im Alter. Wir brauchen eine Beschäftigungsbrücke zwischen Alt und Jung, die den Älteren einen gesicherten Übergang ermöglicht.

Arbeitsplätze müssen alterns- und altersgerecht umgestaltet werden, damit auch Menschen im höheren Lebensalter dauerhaft gute Leistungen bringen können. Und: Es geht um die Anerkennung der über Jahrzehnte erbrachten Leistungen. Jeder verdient nach einem langen Berufsleben einen fairen Ausstieg und eine Rente, die es ermöglicht, seinen Lebensstandard zu halten.

Letzte Änderung: 22.11.2012