Kostenloser Rechtsschutz für Mitglieder

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05.12.2012 IG Metall bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung.

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  • Wer kann den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

Alle Mitglieder der IG Metall. Rechtsschutz gibt es bereits ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten.

  • Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?

Bei Streit nach Arbeitsunfällen, Kündigung, Krankheit, Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen, Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Abmahnung, Zeugnis und vieles mehr.

  • Welche Vorteile bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber einem Versicherungsanbieter?

Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht.

  • Übernimmt die IG Metall auch die Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?

Nein. Es gibt strikte Regelungen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten unzulässig.

  • Wo beantragen Mitglieder den Rechtsschutz?

Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist immer die zuständige IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort.

Letzte Änderung: 04.12.2012